Was machen Sie mit dem Rest ihres Lebens?
Sie haben keine Erben oder Nachfolger?
Was bleibt, wenn wir gehen?
Am Ende eines Jahres ziehen viele Menschen eine persönliche Bilanz.
Oft stellen sie sich die Frage: Was bleibt von mir, wenn ich von der Erde gehe?"
Viele wissen auch nicht, dass ihr Vermögen oder ihre Firma nach ihrem Ableben, dem Staat zufällt, wenn sie keine Erben haben!
"Hinterlässt der Erblasser keine Erben, so fällt die Erbschaft an den Kanton und allenfalls an die Gemeinde, die vom Kanton am letzten Wohnsitz des Erblassers als erbberechtigt erklärt wird." (Art. 466 ZGB und Art. 124 EGzZGB).
Sie möchten sicher etwas Nachhaltiges hinterlassen, das weiter besteht auch nach Ihrem Ableben und nicht in falsche und/oder unqualifizierte Hände gerät?
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