Sie haben keine Erben oder Nachfolger?
Was machen Sie mit dem Rest ihres Lebens?
Was bleibt, wenn wir gehen?
Sie möchten doch auch nicht, dass Ihr Vermögen oder Ihre Firma, nach Ihrem Ableben, dem Staat zufällt?
"Hinterlässt der Erblasser keine Erben, so fällt die Erbschaft an den Kanton und allenfalls an die Gemeinde, die vom Kanton am letzten Wohnsitz des Erblassers als erbberechtigt erklärt wird." (Art. 466 ZGB und Art. 124 EGzZGB).
Sie möchten sicher etwas Nachhaltiges hinterlassen, das weiter besteht auch nach Ihrem Ableben und nicht in falsche und/oder unqualifizierte Hände gerät?
Vielleicht suchen Sie aber auch nur eine neue und sinnvolle Lebensaufgabe?
Dann erfahren Sie hier mehr - siehe Link:https://www.leaderdigital.ch/news/fundstueck-buehlmanns-tipps-fuer-50-1144.html
Was ich persönlich suche - ist ein Partner mit Herzblut - für nachhaltige Projekte im Raum Ostschweiz
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Zusammen - könnten wir etwas bewegen!
Habe ich Sie angesprochen?Zusammen finden wir sicher eine sinnvolle und konstruktive Lösung.
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