Fünf vor zwölf? Regeln Sie frühzeitig Ihre Nachfolge!

   Wer nicht mit der Zeit geht - geht mit der Zeit...

Die Nachfolgeregelung von Klein- und Mittelbetrieben ist heute ein zentrales Thema. Um allfälligen Unliebsamkeiten vorzubeugen, gilt es für die Firmeninhaber, rechtzeitig zu handeln.


Wichtige Punkte - bei der KMU-Nachfolgeregelung

Als Zielperson habe ich den Unternehmer im Focus, welcher das Alter - Mitte 50 - überschritten hat. Er hat in den achtziger Jahren "in aller Ruhe" ein Unternehmen aufgebaut und kämpft jetzt an allen Fronten um Marktanteile. Er ist vorwiegend im regionalen Umfeld tätig. Oder er ist im Handel und Export tätig und kämpft sich mit Gewieftheit und Qualitätsprodukten den Weg frei.

Neben den aus Altersgründen ausscheidenden Familienunternehmern können noch zwei andere Gründe, notwendigerweise dazu führen, dass in Familienunternehmen eine Unternehmensnachfolge ansteht. Dies sind zum einen die Selbstständigen, die vor dem 60. Lebensjahr versterben, und zum anderen die Selbstständigen, die vor dem 60. Lebensjahr durch eine schwere Krankheit ausscheiden.

Gefühl des Alleingelassenseins

Der Unternehmer bleibt nicht verschont von immer häufiger auftauchenden Problemen und Ängsten, nicht zuletzt vor der Konkurrenz. Persönlich plagen ihn zum Beispiel Existenzangst, Angst um Verlust von Arbeitsplätzen, Entlassungen und Konkurs. Kurz, er hat Angst um sein Unternehmen und dessen Weiterbestand.
Der Unternehmer fühlt sich allein gelassen, meist von den Banken und teilweise auch von seinem Treuhänder.
Das zehrt an den Nerven des Unternehmers und spätestens ab Mitte des 50. Altersjahres muss er sich auch noch Gedanken, um einen geeigneten Nachfolger machen. Also nicht erst mit 65 oder 70 Jahren! (oder noch später)

Nachfolger setzt Meilensteine

Er sucht sich in seinem Unternehmen (oder auch extern) einen geeigneten und fähigen Mitarbeiter aus, den er als Nachfolger aufbaut. So übernimmt dieser das Know-how und die langjährigen Geschäftsbeziehungen von seinem Patron und baut diese weiter aus.

In einer sich fortwährend wandelnden Marktsituation setzt der Nachfolger Meilensteine für die weitere Zukunft des Unternehmens, damit dieses auch nach der Übernahme noch Gewinn abwirft und er weiter in das Unternehmen investieren kann.

"Schenken" genügt nicht mehr

Wichtig für den Unternehmer ist, dass er genügend früh einen Nachfolger aufbaut. Es soll ihm nicht so gehen, wie dem Unternehmer, der mit über 70 Jahren, einem langjährigen Mitarbeiter seine Firma "schenken" wollte, dieser aber wegen des zu tragenden Unternehmerrisikos dankend ablehnte; dann kündigte und jetzt lieber in einem grossen Unternehmen weiterarbeitet.

Wenn dieser Unternehmer nur einige Jahre vorher gehandelt hätte und sich zusätzlich zu dem Nachfolger, der weiterhin als Produktionsleiter im Betrieb tätig gewesen wäre, noch einen zweiten Mann geholt hätte, der die kaufmännische Leitung, sowie das Marketing und den Verkauf übernommen hätte, dann könnte dieser Betrieb noch heute existieren und gewinnbringend weitergeführt werden.

Fazit: Wer zu spät handelt, bezahlt mit seinem Unternehmen. Der besagte Unternehmer wurde durch diesen Umstand gezwungen, sein Unternehmen zu liquidieren und seine restlichen Mitarbeiter zu entlassen.

Aus Problemen werden Chancen

Wichtig für den Nachfolger ist, dass er ein gesundes Unternehmen übernehmen kann. Viele, der zu übernehmenden Firmen sind in einem desolaten Zustand, finanziell und materiell. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in den vorangegangenen Jahren zuwenig beachtet wurde, dass die Firma einen optimalen Lager- und Auftragsbestand haben muss und über genügend liquide Reserven verfügt.

Es ist von Vorteil, wenn im Hinblick auf die Nachfolgeregelung Spezialisten beigezogen werden, die mit der Unterstützung eines spezialisierten Treuhänders, die zu verkaufende Firma neu positionieren und sie von Altlasten befreien.

PS.

Lesen Sie dazu auch meinen Artikel aus dem St.Galler Tagblatt:
http://www.tagblatt.ch/aktuell/wirtschaft/tb-wi/Wenn-das-Loslassen-Muehe-macht;art149,1605404


Für praxisnahe Unterstützung bei der Nachfolgeregelung - Hugo Bühlmann -
071 288 05 51 und www.hugobuehlmann.ch






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